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Aufbewahrungsfristen

Welche Belege müssen ins Archiv?

Häufig wird der Jahreswechsel genutzt, um Belege, Quittungen und Rechnungen zu ordnen. Aber nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, darf vernichtet werden. Ein Unternehmer muss beispielsweise Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufbewahrt werden.

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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge für Kinder nicht vergessen!

Seit dem Jahr 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für die eigenen Beiträge, Eltern können auch die Basiskrankenkassenbeiträge für die Kinder als eigene Beiträge absetzen. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.

Diese Steuerregel ist vor allem für Eltern von in Ausbildung befindlichen Kindern interessant. In der Regel finanzieren die Eltern die Krankenversicherung der Kinder in dieser Zeit nämlich mit. Wie die Oberfinanzdirektion Magdeburg in einer Verfügung klarstellt, handelt es sich damit quasi um Beiträge der Eltern (OFD Magdeburg vom 3.11.2011 – S 2221 – 118 – St 224). Wichtig für betroffene Eltern: Es kommt nicht darauf an, dass die Beiträge zur Krankenversicherung des Kindes tatsächlich von den Eltern gezahlt werden. Es ist ausreichend, wenn die Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung durch Sachleistungen, wie beispielsweise Verpflegung oder ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, erfüllen.

Machen die Eltern die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes bei sich in voller Höhe als Sonderausgaben geltend, so scheidet ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung des Kindes aus. Die Beiträge können auch zwischen Eltern und Kindern aufgeteilt werden. Insgesamt dürfen die Beiträge aber nur einmal berücksichtigt werden.

Lohnsteuerabzug

Freibeträge für 2012 eintragen lassen!

Die Papierlohnsteuerkarten wurden zum letzten Mal für das Jahr 2010 verschickt. Wegen der Umstellung auf das elektronische Verfahren blieben die auf der Lohnsteuerkarte 2010 vorgenommenen Eintragungen automatisch für den Lohnsteuerabzug im Übergangsjahr 2011 erhalten. Die Steuerzahler mussten Freibeträge für das Jahr 2011 daher nicht erneut beantragen, wenn sich nichts an ihrer Situation geändert hatte. An diese bequeme Regelung sollten sich die Steuerzahler jedoch nicht gewöhnen, denn ab dem Jahr 2012 erfolgt keine automatische Übernahme der Freibeträge mehr!

Für das Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge wieder neu beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrages sollte am besten bereits im Herbst des Jahres 2011 gestellt werden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Wer erst im Januar 2012 den Antrag stellt, riskiert, dass der Freibetrag nicht rechtzeitig berücksichtigt wird und damit im Januar 2012 ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden. Vorteilhaft ist die Eintragung eines Freibetrages etwa bei Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben. Dies kann beispielsweise bei einem langen Arbeitsweg der Fall sein.

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Umzugskosten

Ab 1. August 2011 höhere Beträge steuerlich absetzbar

Ziehen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, können sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Die gute Nachricht: Ab dem 1. August 2011 können für sonstige Umzugskosten höhere Pauschalen geltend gemacht werden.
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine 1 Stunde reduziert.

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Berufseinsteigerbonus

Höhere Zulage bei jungen Riester-Sparern

Die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wurde ausgeweitet. Für Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Riester-Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sogenannter Berufseinsteigerbonus), wenn sie einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen.

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Abgeltungsteuer

Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Mit Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 müssen viele Sparer umdenken. Die neue Steuer stellt einen völligen Systemwechsel im Vergleich zum bisherigen Recht dar. Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wird ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Kapitalanlageinstitut einbehalten.

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