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Zweitwohnungsteuer

Verwirrung durch unterschiedliche Gerichtsurteile

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer und wird auf Zweitwohnungen, Wohn- und Campingwagen erhoben. Sie wird in der Zweitwohnungsteuersatzung der jeweiligen Kommune bzw. in der Stadtstaaten in den Zweitwohnungsteuergesetzen geregelt. Jedoch gibt es zwischenzeitlich Gerichtsurteile, die die Rechtmäßigkeit dieser Steuer in Einzelfällen anzweifeln (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Az. 6 B 11579/06) oder bestätigen (Bayrischer Verwaltungsgerichtshof Az. 4 N 06.367). Das verwirrt die Steuerzahler, zeigt aber auch, dass sich Streiten lohnen kann.

Prinzipiell ausgenommen von der Zweitwohnungsteuerpflicht sind nur Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhalten. Mit der Zweitwohnungsteuer soll die größere Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers besteuert werden. Aber oftmals trifft es Studenten, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind und am Studienort gezwungenermaßen einen weiteren Wohnsitz unterhalten. Hier kann gerade nicht von einer größeren Leistungsfähigkeit gesprochen werden. Studenten können jedoch die Zweitwohnungsteuer umgehen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in ihren Studienort anmelden und keinen Zweitwohnsitz unterhalten. Unter Umständen kann aber auch ein Umzug in die Nachbargemeinde, die keine Zweitwohnungsteuer verlangt, sinnvoll sein. Nicht alle Kommunen erheben diese Steuer.