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Lebensversicherung und Erbschaftsteuer

Steuertipp zum Thema: Erben und Vererben

Nicht nur Immobilien, Wertpapiere und Bargeld, sondern auch die Leistungen aus Lebensversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer. Schließt der Lebensgefährte zum Beispiel zu Gunsten seiner Lebensgefährtin eine Lebensversicherung ab, so werden bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro mindestens 24.000 Euro Erbschaftsteuern fällig. Die Erbschaftsteuerbelastung bei Leistungen aus Lebensversicherungen kann jedoch vermieden werden.

Eine Besteuerung der Versicherungsleistung erfolgt nicht, wenn der Versicherungsvertrag von dem Begünstigten selbst abgeschlossen wird. Versichert die Lebensgefährtin das Leben ihres Partners selbst und zahlt sie die Versicherungsprämien ein, so liegt beim Tod des Partners kein erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb vor. Verheiratete Paare können von diesem Modell genauso profitieren, wenn die Freibeträge zum Beispiel schon anderweitig ausgeschöpft wurden.