Lebensversicherung und Erbschaftsteuer
Steuertipp zum Thema: Erben und Vererben
Nicht nur Immobilien, Wertpapiere und Bargeld, sondern auch die Leistungen aus Lebensversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer. Schließt der Lebensgefährte zum Beispiel zu Gunsten seiner Lebensgefährtin eine Lebensversicherung ab, so werden bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro mindestens 24.000 Euro Erbschaftsteuern fällig. Die Erbschaftsteuerbelastung bei Leistungen aus Lebensversicherungen kann jedoch vermieden werden.









