Ende der Verlustvererblichkeit- rechtzeitig gegenlenken
Steuertipp zum Thema: Erben und Vererben
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (GrS 2/04) können nicht verrechnete Verluste auf den Erben nicht mehr übertragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes gehen die Verluste mit dem Tod desjenigen, bei dem sie entstanden sind, unter. Bislang war es möglich, dass der Erbe die Verluste noch mehrere Jahre nach dem Tod des Erblassers nutzen und mit eigenen Einkünften verrechnen konnte.









