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Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres

Steuertipp zum Thema: Auto und Steuern

Die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach seiner Anschaffung unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuerpflicht (BFH- Urteil vom 22.4.2008 – IX R 29/06).

Damit können Verluste aus dem Verkauf eines Gebrauchtwagens auch steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuerzahler kann den Veräußerungsverlust ausschließlich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich. Im Gegenzug müssen Gewinne innerhalb der Jahresfrist auch versteuert werden, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr 600 Euro übersteigt.