Fahrkosten zur Bildungseinrichtung in tatsächlicher Höhe absetzbar
Steuertipp zum Thema: Die erste Steuererklärung
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist eine Bildungseinrichtung keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mehrmals wöchentlich in seiner Freizeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt (Az. VI R 66/05). Die Fahrtkosten können dann in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.









