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Ferienjobs

So geht der Fiskus leer aus

Viele Schüler nutzen die Zeit in den Ferien, um sich etwas dazuzuverdienen. Da stellt sich zum einen die Frage, welche Jobs die Schüler annehmen dürfen und zum anderen wie viel Steuern bezahlt werden müssen.

Welche Jobs Schüler annehmen dürfen, hängt vom Alter ab. So dürfen 13- und 14-Jährige leichte Aushilfsjobs, die ihre Gesundheit nicht gefährden, übernehmen. Die Arbeitszeit sollte maximal zwei Stunden täglich betragen und die Eltern müssen ihre Erlaubnis erteilen. Hingegen dürfen 15- bis 17-Jährige an den Werktagen bis zu 8 Stunden arbeiten. Jedoch darf die Grenze von 40 Stunden in der Woche und 20 vollen Arbeitstagen im Jahr nicht überschritten werden. Diese Jugendlichen dürfen nur tagsüber, das heißt zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, jobben. Ebenso wie die Jüngeren, dürfen sie keine Jobs ausüben, die ihre Gesundheit, beispielsweise durch Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm, beeinträchtigen könnten. Volljährige Schüler oder auch Studenten dürfen grundsätzlich wie andere Erwachsene auch arbeiten gehen. Werden jedoch im Jahr mehr als 50 Tage oder 2 Monate am Stück gearbeitet, handelt es sich nicht mehr um einen typischen Ferienjob. Dann fallen neben den Steuern auch noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Besonders aufpassen müssen Schüler, wenn sie in ihren letzten Ferien jobben. Schließt sich an den Sommerferienjob eine Berufsausbildung an, wird auch schon die Tätigkeit des Ferienjobs sozialversicherungspflichtig.

Bei den Ferienjobs führt der Arbeitgeber grundsätzlich 25 Prozent vom Bruttolohn an das Finanzamt ab. Damit sind die Steuern abgegolten und der Schüler oder Student muss keine weiteren Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben.

Ferienjobber sollten sich aber die Mühe machen und beim Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte beantragen. Die Steuern werden dann nach der entsprechenden Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte berechnet. Das ist fast immer günstiger und der Schüler oder Student hat zusätzlich die Möglichkeit, zuviel bezahlte Steuern zurück zu bekommen. Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 890 Euro werden überhaupt Lohnsteuern fällig. Bleibt der Ferienjobber dann unter einem Jahresbruttoverdienst von 10.680 Euro werden auch bereits bezahlte Lohnsteuern sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer vom Finanzamt zurück erstattet, sofern eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Bei einem Jahresbruttoverdienst von 10.680 Euro würden ohne Lohnsteuerkarte fast 2.670 Euro Steuern verschenkt werden. Bei lukrativen Ferienjobs muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld nicht verloren geht.