Einleitung
Jahr für Jahr kassiert der Fiskus um die 1,5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer, die die Erben eigentlich nicht hätten zahlen müssen. Das schätzt die Gesellschaft für Erbrechtskunde. Das liegt u. a. daran, dass sich nur ein Fünftel der Bürger überhaupt Gedanken über das Thema macht und ein Testament aufsetzt. Wer vermeiden will, dass ungeliebte Verwandte oder gar der Staat zu den lachenden Erben gehören, sollte seinen letzten Willen in einem durchdachten Testament festlegen. Schenkungen können das Vermögen durch geschickte Nutzung von Freibeträgen schon zu Lebzeiten steuergünstig aufteilen.
Die Familiengeschichte von Großvater Ernst erzählt von Tipps und Tricks rund um die Erbschaft:
Großvater Ernst ist ein richtiger Patriarch. Schon lange vor dem Krieg hat er mit seiner Baufirma den Grundstein für ein kleines Imperium gelegt. Obwohl schon seit Jahren Heinz, sein ältester Sohn, die Geschäfte führt, schaut Großvater Ernst noch regelmäßig "in seiner Firma" vorbei.
Auf Heinz ist Großvater Ernst besonders stolz. Sein „Großer“ lässt sich nicht unterkriegen. Als seine Frau vor zwölf Jahren gestorben ist, hat er die drei Kinder Jörg, Martin und Ulrike alleine großgezogen.
Und dann gibt es da noch Walter. Walter ist Großvaters zweiter Sohn. Eine richtige Enttäuschung. Ein Schürzenjäger, der Großvater Ernst einen unehelichen Enkelsohn mit Namen Peter beschert hat. Dieser Peter ist ein ewiger Student, und Walter muss heute noch für ihn zahlen. Dass Walter inzwischen mit der patenten Gudrun Silberhochzeit gefeiert hat, dass die gemeinsame Tochter Andrea dem Großvater seine erste Urenkelin in den Arm gelegt hat – das alles kann Großvater Ernst nicht so ganz mit dem Makel in seinem Familienstammbaum aussöhnen. Und von der Firma hat Walter sowieso nie etwas wissen wollen!
Großvater Ernst ist 92 Jahre alt. Und so kommt es für seine Familie nicht ganz überraschend, als er eines Morgens nicht mehr aufwacht. Trotz aller Trauer ist Heinz ganz aus dem Häuschen. Großvater Ernst hat ihm sein gesamtes Vermögen hinterlassen! Ein Vermögen, von dem niemand in der Familie auch nur hätte träumen können.
Andrea bekommt das Haus mit dem schönen Garten und ist überglücklich: Jetzt kann die kleine Urenkelin den ganzen Sommer über draußen spielen. Walter aber soll keinen roten Heller erben. „Sein Lebenswandel war für mich eine große Enttäuschung“, hat Großvater Ernst in seinem Testament geschrieben, „und ich möchte nicht, dass sein nichtsnutziger Sprössling Peter sich von meinem sauer verdienten Geld einen schönen Tag macht.“
"Das kann er mit mir nicht machen!" tobt Walter. Ihm wird ganz schwummerig. Seit seinem Herzinfarkt vor zwei Jahren kann er große Aufregung nicht mehr vertragen. Er nimmt sich vor, am nächsten Tag sofort zu seinem Anwalt zu gehen. Doch dazu kommt es nicht mehr. In der Nacht hat Walter einen zweiten Herzinfarkt. Seine Frau ruft zwar noch den Notarzt, doch der kann Walter nicht mehr helfen.
Heinz sitzt noch über den ganzen Papieren, die Großvater Ernst hinterlassen hat, und überlegt, wie er sein Erbe am besten anlegen kann. Der Brief seines Neffen Peter, Walters unehelichem Sohn, trifft ihn völlig unvorbereitet. In diesem Brief fordert Peter ein Viertel von dem Erbe: Dies sei Walters Pflichtteil und der gehe mit Walters Tod auf ihn, das ältere Kind, über. „Das werden wir ja sehen“, knurrt Heinz und schaltet seinen Anwalt ein.
Neben diesen unschönen Ereignissen gibt es aber doch noch Erfreuliches in der Familie: Ulrike wird 18! Heinz will seiner Jüngsten ein besonderes Geschenk machen und stellt ihr ein schickes Cabrio vor die Tür. Ulrike ist außer sich vor Freude – doch dann erinnert sie sich an Papas langes Gesicht, als die Erbschaftsteuer fällig wurde und fragt ängstlich: „Muss ich denn auf so ein teures Geschenk keine Schenkungsteuer zahlen?“ „Unsinn“, sagt Heinz, „Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro – und so teuer war der Wagen nun wirklich nicht.“ Heinz hat sich bereits vorgenommen, seinen Kindern in den nächsten Jahren größere Summen zu schenken, um die Freibeträge voll auszuschöpfen und ihnen die Erbschaftsteuer möglichst zu ersparen.
„Selbst wenn ich Steuern zahlen müsste...“, überlegt Ulrike laut, „woher soll das Finanzamt denn wissen, dass du mir Geld oder ein Auto geschenkt hast?“ „Du musst es dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten sagen, wenn du ein Geschenk erhältst, für das du Schenkungsteuer zahlen musst“, belehrt sie Vater Heinz. „Und ich muss dem Finanzamt auch sagen, dass ich dir Geld geschenkt habe.“ „Ach, deshalb wusste das Finanzamt auch von deinem Erbe?“ fragt Ulrike. Heinz guckt ein wenig säuerlich. „Die Banken müssen innerhalb eines Monats das Finanzamt über das Vermögen eines Toten informieren.“ „Und das Bankgeheimnis?“ fragt Ulrike entgeistert. „Vergiss es. Und auch die Versicherungen müssen dem Finanzamt mitteilen, dass sie jemandem eine Versicherung auszahlen.“
Was die Baufirma angeht: Jörg wird die Firma übernehmen, wenn Heinz in Ruhestand geht. Bis dahin ist zwar noch reichlich Zeit, doch Heinz will seinen Sohn rechtzeitig an der Firma beteiligen, um auch hier die Steuern später gering zu halten. Sein Haus überschreibt Walter seinem Sohn Martin. Er räumt sich jedoch das Recht ein, bis zu seinem Lebensende mietfrei in dem Haus wohnen zu dürfen. Wie er sein restliches Vermögen unter seinen Kindern aufteilt, wird er noch in aller Ruhe mit seinem Anwalt und seinem Steuerberater besprechen.









