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Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Der Gesamtwert des Vermögens am Todestag ist Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Bei einer Schenkung gilt der Wert des Vermögens am Tag der Schenkung.

Die Steuersätze richten sich nach dem Wert des vererbten Vermögens und nach der Steuerklasse der Erben. Die Steuerklasse ist nicht zu verwechseln mit der Lohnsteuerklasse! Eheleute, Kinder und Stiefkinder, Enkel und Großenkel, Eltern und Großeltern (beim Erben) gehören der Steuerklasse I an, Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehepartner sowie Eltern und Großeltern (bei Schenkung) der Steuerklasse II. Alle übrigen Personen fallen in die Steuerklasse III.

In der günstigen Steuerklasse I werden zwischen 7 und 30 Prozent des Vermögenswertes als Steuer fällig, in der Steuerklasse II gelten Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent und in der Steuerklasse III zahlen die Erben je nach Höhe des Vermögens zwischen 30 und 50 Prozent an den Fiskus.

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