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Was das Finanzamt vom Steuerzahler weiß
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Was das Finanzamt vom Steuerzahler weiß

Von Michael App, Strassbourg

Der Staat knüpft sein Überwachungsnetz über die Steuerzahler immer dichter, bei nachlassender Sensibilität für den Schutz der persönlichen Daten des Steuerzahlers.

Um so wichtiger ist es, dass auch der Steuerzahler ein zutreffendes Bild davon hat, welche Kenntnisse die Finanzverwaltung über ihn - und sein Unternehmen - besitzt.


Das Wissen der Finanzverwaltung speist sich aus zwölf Quellen:

  1. den Angaben des Steuerzahlers selbst,

  2. elektronisch abrufbare Informationen,

  3. Mitteilungen der Notare auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen,

  4. Mitteilungen der Gerichte,

  5. Mitteilungen von Behörden und andere öffentlich rechtliche Einrichtungen außerhalb der Finanzverwaltung,

  6. internen Informationssammlungen der Finanzverwaltung,

  7. Mitteilungen anderer Finanzämter,

  8. amtlichen Informationen aus dem Ausland,

  9. Mitteilungen durch Kreditinstitute

  10. Mitteilungen durch Versicherungsunternehmen,

  11. Informationen durch Privatpersonen und

  12. der Auswertung allgemein zugänglicher Veröffentlichungen.