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Die erste Steuererklärung
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Allgemeines

Warum macht man eigentlich eine Steuererklärung? Um Geld von Vater Staat zurückzubekommen! Aber was passiert eigentlich dabei und warum muss das so kompliziert sein?

Über Letzteres kann man sich sicherlich streiten, aber hier möchten wir einen Überblick darüber geben, was bei der Einkommensteuererklärung passiert, wie man sie macht, und wie man damit Steuern sparen kann. Im Folgenden dreht sich alles um die Steuererklärung für das Jahr 2009.

Jeden Monat kann man es auf seiner Gehaltsabrechnung sehen: Der Arbeitgeber hat für den Staat schon Einkommen- und Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Jeden Monat kann man es auf seinem Gehaltszettel sehen. Der Arbeitgeber hat für den Staat schon Einkommen- und Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Steuerbetrag, der dabei vom Gehalt abgezogen wird, basiert auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wird die Steuerklasse herangezogen, mit der die Lebensverhältnisse des Steuerzahlers abgebildet werden. So geht z. B. die Kinderzahl und der Familienstand in die Berechnung der Steuer ein. Es wird davon ausgegangen, dass ein monatlich gleiches Gehalt gezahlt wird und von diesem Gehalt wird auf das Jahreseinkommen geschlossen. Der in der Steuerklasse zu zahlende Steuerbetrag wird durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Das nennt man Lohnsteuerabzugsverfahren.

Bei diesem Verfahren werden jedoch eine ganze Reihe von Faktoren nicht berücksichtigt. Wenn man zum Beispiel nur einige Monate im Jahr arbeitet, dann wird mit diesem Verfahren das Jahreseinkommen stark überschätzt und man zahlt zu viel Steuern. Erzielt man neben seinem regelmäßigen Gehalt noch unversteuertes Einkommen aus freier Tätigkeit, zum Beispiel als Journalist für eine Zeitung, dann wird das Jahreseinkommen unterschätzt und der Staat hat Anspruch auf eine Steuernachzahlung. Außerdem erkennt der Staat eine ganze Reihe von Ausgaben an, mit denen die Steuerlast gemindert werden kann. Man nennt sie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und ein sogenannter Steuerbonus für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen.

Mit der Abgabe der Steuererklärung stellt man einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung. Mit einer genauen Berechnung unter Berücksichtigung der konkreten persönlichen Verhältnisse wird nun die genaue Steuerschuld berechnet.

Auf der einen Seite werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Das ist zum einen das Gehalt. Es ist auf der so genannten Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, die dem Arbeitnehmer am Ende des Jahres vom Arbeitgeber ausgehändigt wird. Dazu müssen unter anderem noch Nebeneinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Einkünfte aus Geldanlagen in der Steuererklärung angegeben und zusammengerechnet (oder auch Verluste abgezogen) werden.

Von diesem Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen werden nun die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Das nennt man auch „etwas von der Steuer absetzen“. Nach Abzug dieser Kosten ergibt sich dann das tatsächlich zu versteuernde Einkommen. Wenn man etwas „von der Steuer absetzt“, dann erhält man den Betrag also nicht vollständig zurück, sondern man reduziert das Einkommen, auf das man Steuern zahlt.

Auf das zu versteuernde Einkommen wird die genaue Steuerschuld berechnet. Davon wird dann noch der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen abgezogen falls man solche Leistungen in Anspruch genommen hat. Aus dem Vergleich des bei der Veranlagung errechneten Betrages mit der tatsächlich im Laufe des Jahres voraus gezahlten Einkommensteuer ergibt sich dann, ob man eine Steuererstattung erhält, oder Steuern nachzahlen muss.

Was kann man absetzen?
Quittungen und Belege sammeln
Die vier Bereiche absetzbarer Kosten
Werbungskosten
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen
Papierkrieg - Formen der Steuererklärung
Steuertipp: Zweimal Pauschbetrag ansetzen
Steuertipp: Fahrkosten zur Bildungseinrichtung in tatsächlicher Höhe absetzbar