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2. Quittungen und Belege sammeln

Es gibt für das Sammeln von Belegen keine Regeln. Quittung oder Rechnung sollte schon darauf stehen. Je genauer der gekaufte Artikel beschrieben wird, desto besser. Bei Fachliteratur sollte möglichst der genaue Titel aufgeführt sein. Für Bewirtungskosten gibt es z.B. besondere Belege, auf denen auch der Anlass des Essens und die Namen der Teilnehmer eingetragen werden.

Wenn man eine Quittung verloren hat, dann kann man sich auch einen sog. Eigenbeleg ausstellen, auf dem man die Ausgabe praktisch selbst quittiert. Es liegt aber im Ermessen des Finanzbeamten, ob er solch einen Eigenbeleg anerkennt.

Für viele Ausgaben braucht man keinen Beleg, weil es Pauschbeträge gibt. Einen Pauschbetrag kann man ohne besonderen Nachweis geltend machen. Waren die tatsächlichen Ausgaben höher als der Pauschbetrag, so muss man diese höheren Ausgaben dann mit entsprechenden Belegen nachweisen.

Es ist sinnvoll, die Belege so zu sortieren, dass man sie den einzelnen Bereichen zuordnen kann.