3. Die vier Bereiche absetzbarer Kosten
Werbungskosten werden alle Kosten genannt, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dazu gehören die Kosten, eine Arbeitsstelle zu bekommen und auch zu behalten, also Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, die Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit und einiges mehr, das im Kapitel Werbungskosten näher beschrieben wird.Die Sonderausgaben sind der zweite Bereich der absetzbaren Kosten. Dies sind Privatausgaben, die – obwohl sie nicht wie die Werbungskosten beruflich veranlasst sind – trotzdem vom Finanzamt anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem Vorsorgekosten für das Alter, insbesondere die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung, Ausbildungskosten und die Kirchensteuer.
Als außergewöhnliche Belastungen werden schließlich besondere Umstände wie Krankheiten, Scheidung, Gebäudeschäden und ähnliches anerkannt, soweit sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung des Steuerzahlers übersteigen (vgl. untenstehende Tabelle), aber auch Unterhaltszahlungen.
Außerdem wirken sich Steuerermäßigungen steuermindernd aus. Unter diesem Punkt können Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen (z. B. Fensterputzer), haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Haushaltshilfe) oder Handwerkerleistungen im Haushalt geltend gemacht werden.
Im Folgenden beschreiben wir die am häufigsten vorkommenden Fälle von absetzbaren Kosten aus diesen vier Bereichen. DIESE ZEILE NICHT LÖSCHEN*/ ?>









