Einleitung
Eine Heirat ist sicher eines der einschneidendsten Ereignisse im Leben - nicht zuletzt auch in steuerlicher Hinsicht. Durch eine Heirat ergeben sich insbesondere bei der Lohnsteuer Veränderungen, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Der Wechsel vom Leidgen zum Verheirateten bringt steuerliche Änderungen. Denn Ledige müssen ihr Einkommen nach der Grundtabelle versteuern, Verheiratete können hingegen nach der, in der Regel günstigeren, Splitting-Tabelle besteuert werden.
Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Nur bei standesamtlich getrauten Personen darf eine steuerliche Zusammenveranlagung vorgenommen und der meist günstigere Splittingtarif angewandt werden. Wird die standesamtliche Trauung noch bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres nachgeholt, so kann das Ehepaar für das gesamte Kalenderjahr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen.
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