5. Kosten für Zusatzunterricht der Kinder
Steuerlich absetzbar sind die Kosten für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 Euro (seit 1. August: 1.617 Euro) für jedes Kind.Jedoch werden die Aufwendungen für zusätzlichen Unterricht nur anteilig berücksichtigt, und zwar bis zur Hälfte des Höchstbetrages zu 100 Prozent und darüber hinaus zu 75 Prozent.
Beispiel (bis 31. Juli):
806,00 € x 100 % = 806,00 €
1074,67 € x 75 % = 806,00 €
Beispiel (ab 1. August):
808,50 € x 100 % = 808,50 €
1078,00 € x 75 % = 808,50 €
Bei Gesamtaufwendungen von 1.880,67 Euro (seit 1. August 1.886,50 Euro) werden für das Jahr 2011 also 1.612 Euro (seit 1. August: 1.617 Euro) steuerlich berücksichtigt. DIESE ZEILE NICHT LÖSCHEN*/ ?>









