2. Betreuungsfreibetrag
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beträgt 2.640 Euro. Er wird für alle steuerlich zu berücksichtigenden Kinder gewährt und wie der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verrechnet. Dies geschieht allerdings erst - automatisch - bei der Veranlagung durch das Finanzamt.
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