5. Sonstiges
Weitere Vergünstigungen im Zusammenhang mit Kindern gibt es bei Arbeitnehmern. So sind Leistungen, die der Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Angestellten in Kindergärten erbringt, steuerfrei.
DIESE ZEILE NICHT LÖSCHEN*/ ?>








