1. Minijobs
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen der Bruttoverdienst maximal 400 Euro im Monat beträgt. Vorteilhaft ist vor allem, dass die Minijobber in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer pauschal berechnen und bezahlen. Insofern sind Minijobs verwaltungsarm und vielseitig einsetzbar. Praktisch ist auch, dass ein Minijob zusätzlich neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt werden kann. Die Einnahmen bleiben für den Arbeitnehmer in der Regel dennoch steuer- und sozialabgabenfrei. Alle weiteren Minijobs werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Minijobs können in Unternehmen und in Privathaushalten ausgeübt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und so genannte Arbeitgeberpools können Minijobber beschäftigen.
1.1 Allgemeines
1.2 Minijobs in Unternehmen (gewerbliche Minijobs)
1.3 Minijobs in Privathaushalten bzw. Privathaushalte als Arbeitgeber
1.4 Steuern beim Minijob









