1.2 Minijobs in Unternehmen (gewerbliche Minijobs)
Höhe der AbgabenWenn Steuerzahler in ihrem Unternehmen einen Minijobber beschäftigen, zahlen sie als Arbeitgeber
- 13 Prozent zur Krankenversicherung, sofern der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist,
- 15 Prozent zur Rentenversicherung,
- 0,7 Prozent Umlage1 (Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
- 0,14 Prozent Umlage 2 (Schwangerschaft- und Mutterschaft) nach dem Aufwendungsausgleichgesetz
- gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- 0,04 Prozent Insolvenzgeldumlage









