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1.2 Minijobs in Unternehmen (gewerbliche Minijobs)

Höhe der Abgaben

Wenn Steuerzahler in ihrem Unternehmen einen Minijobber beschäftigen, zahlen sie als Arbeitgeber

  • 13 Prozent zur Krankenversicherung, sofern der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist,

  • 15 Prozent zur Rentenversicherung,

  • 0,7 Prozent Umlage1 (Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

  • 0,14 Prozent Umlage 2 (Schwangerschaft- und Mutterschaft) nach dem Aufwendungsausgleichgesetz

  • gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer

  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

  • 0,04 Prozent Insolvenzgeldumlage