5. Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ist eine der größten Einnahmequellen des Staates. Auch beim Autofahren spielt sie eine wichtige Rolle. Wer sich zum Autokauf entschließt, zahlt – wenn er den Wagen nicht von einer Privatperson kauft – diese Steuer.Autokauf
Ob Privatperson oder Unternehmer, wenn Sie einen Gebrauchten oder einen Neuwagen beim Händler kaufen, müssen Sie die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent des Kaufpreises bezahlen. Beim Autokauf ist die Umsatzsteuer in der Regel im angegebenen Preis enthalten. Die Umsatzsteuer wird vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, fällt jedoch gar keine Umsatzsteuer an, denn der Kauf und Verkauf zwischen Privaten unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Private Nutzung des Dienstwagens/Firmenwagens
Wer seinen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzt, muss nicht nur den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung im Einkommensteuerrecht beachten. Hat der Unternehmer die für den Pkw gezahlte Umsatzsteuer vollständig als Vorsteuer abgezogen, so muss er den privaten Nutzungsanteil als unentgeltliche Wertabgabe nach umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten versteuern. DIESE ZEILE NICHT LÖSCHEN*/ ?>









