Einleitung
Autofahren ist teuer – und der Staat kassiert dabei kräftig mit.
Wer ein Auto bei einem Händler kauft, muss Umsatzsteuer bezahlen. Wer ein Auto hält, muss Kraftfahrzeug- und Versicherungsteuern zahlen und wer ein Auto tankt, muss Mineralölsteuer und zusätzlich noch einmal Umsatzsteuer zahlen. Allein durch Kraftfahrzeug- und Energiesteuer hat der Staat 2009 fast 50 Milliarden Euro eingenommen.
Beim Autokauf sollten Sie also auch an die Steuer denken, denn die ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.
Doch der Staat nimmt nicht nur, er gibt auch. Die Kosten für ein Auto können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast senken. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer. Was viele nicht wissen: die Kosten für einen Pkw können auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sein und damit die Steuerlast mindern.
2. Förderung von Partikelminderungstechnik in Diesel-Pkw
4. Die Umwelt- oder Abwrackprämie
5.1 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
5.2 Das eigene Auto für betriebliche Fahrten
5.3 Firmenfahrzeug privat nutzen
6.2 Privatnutzung des Firmenwagens
7. Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Steuertipp: Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres
Steuertipp: Kleine Mängel schaden einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nicht
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