Die erste Steuererklärung Auto und Steuern Umzug und Steuern Heirat und Steuern Mit Kindern Steuern sparen Minijobs Erben und Vererben
Home
Suche
Impressum
Datenschutz
Druckversion
Auto und Steuern
Auto und Steuern
HOME www.steuerzahler.de

3.1 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wenn Sie mit Ihrem Auto von der Wohnung zur Arbeit und zurückfahren, tun Sie dies, um Ihren Beruf nachgehen zu können. Die Kosten für diese Fahrten sind beruflich bedingt und können folglich als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden.

Egal, wie weit man zum Arbeitsplatz fährt, für das Jahr 2011 können 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bei der Einkommensteuererklärung als Fahrtkosten geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass nur die einfache Wegstrecke berücksichtigt wird. Es können nicht die Hin- und Rückfahrt abgerechnet werden.

Beispiel für 2011: Wer auf dem direkten Weg zur Arbeit 16 (volle!) Kilometer zurücklegt, kann pro Arbeitstag 4,80 Euro geltend machen (16 x 0,30 Euro = 4,80 Euro). Das Finanzamt erkennt bei einer 5-Tage-Woche zwischen 220 und 230 Tagen an. Hat der Arbeitnehmer in einem Jahr z. B. 220 Tage gearbeitet, kann er in diesem Beispiel 220 x 4,80 Euro = 1.056 Euro in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Übersteigt der Betrag allerdings 4.500 Euro, so muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er tatsächlich mit seinem Pkw zur Arbeit gefahren ist. Wer also z. B. 220 Tage im Jahr zur Arbeit fährt und täglich mehr als etwa 68 Kilometer (einfache Strecke) zurücklegen muss (220 x 70 x 0,30 Euro = 4.620 Euro), ist gut beraten, wenn er Tankquittungen, Inspektionsrechnungen u. a. Belege aufbewahrt.