3. Arbeitnehmer
Was viele nicht wissen: Auch als Arbeitnehmer können Sie Kosten für ein Auto teilweise steuerlich geltend machen. Andererseits müssen Sie für die Privatnutzung eines Firmenwagens Steuern zahlen.
Steuern sparen können Sie mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Interessant wird es auch, wenn Sie als Arbeitnehmer das eigene Auto für betriebliche Fahrten einsetzen. Falls Sie ein Firmenfahrzeug privat nutzen, müssen Sie dafür Steuern zahlen, denn der Staat sieht dies als einen geldwerten Vorteil an. Außerdem können Sie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die mit dem Auto zusammenhängen, geltend machen.
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